Mietvertrag Apartment rheingart
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
Die Doc-a GmbH vermietet an den Mieter gemäß Reservierungsbestätigung folgendes Mietobjekt:
Apartment rheing.art, Matheus-Müller-Str. 1, 65343 Eltville
Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung. Das Apartment darf mit maximal 2 Erwachsenen belegt werden. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
- Komplett ausgestattete Küche (Kühlschrank, Mikrowelle, 2 Induktionsplatten, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Besteck und Töpfe), Fön
- Auf Wunsch Fernseher mit Kabelanschluss und kostenloser Internetzugang
- Bett- und Badwäsche sind im Preis enthalten.
- Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
- Terrasse mit Gartenmöbeln
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Wohnungsschlüssel, bei Belegung mit zwei Personen 2 Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
Das Mietobjekt wird für gemäß den Angaben in der Reservierungsbestätigung an den Mieter vermietet.
- Die Anreise erfolgt am Anreisetag gemäß Vereinbarung, ansonsten zwischen 15 und 17 Uhr.
- Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 13 Uhr.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
Der Mietpreis beträgt – so weit nicht anders in der Reservierungsbestätigung aufgeführt - pro Nacht 100,00 Euro. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte. Die Endreinigung sowie die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens eine Woche vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 7 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto der Doc-a GmbH zu überweisen.
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- später als 7 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises abzüglich nicht notwendiger Reinigungskosten
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.